Verwaltungsgerichtshof 95/10/0056

95/10/0056Verwaltungsgerichtshof03.08.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.08.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 18.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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