Verwaltungsgerichtshof 95/10/0031

95/10/0031Verwaltungsgerichtshof29.03.1995

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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