Verwaltungsgerichtshof AW 95/10/0029

AW 95/10/0029Verwaltungsgerichtshof13.11.1995

Regest

Begriff der aufschiebenden Wirkung Entscheidung über den Anspruch Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 95/10/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1995

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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