Verwaltungsgerichtshof 95/10/0013

95/10/0013Verwaltungsgerichtshof29.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1995

Spruch

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

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