Verwaltungsgerichtshof 95/10/0006

95/10/0006Verwaltungsgerichtshof23.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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