Verwaltungsgerichtshof AW 95/10/0006

AW 95/10/0006Verwaltungsgerichtshof02.03.1995

Regest

Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 95/10/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1995

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.