Verwaltungsgerichtshof 95/10/0003

95/10/0003Verwaltungsgerichtshof23.10.1995

Regest

Existenzgefährdung Bedarfsbeurteilung Parteistellung Bedarf Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/10/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1995

Spruch

  1. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchteil 1 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchteil 2 des angefochtenen Bescheides richtet, als unzulässig zurückgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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