Verwaltungsgerichtshof 95/09/0176

95/09/0176Verwaltungsgerichtshof07.09.1995

Regest

Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2 Beweise Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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