Verwaltungsgerichtshof 95/09/0066

95/09/0066Verwaltungsgerichtshof04.06.1996

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Straf- und des Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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