Verwaltungsgerichtshof 95/09/0041

95/09/0041Verwaltungsgerichtshof24.02.1995

Regest

Anrufung der obersten Behörde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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