Verwaltungsgerichtshof 95/09/0020

95/09/0020Verwaltungsgerichtshof21.03.1995

Regest

Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995

Spruch

Die drei angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat jedem der drei Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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