Verwaltungsgerichtshof 95/09/0002

95/09/0002Verwaltungsgerichtshof21.03.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/09/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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