Verwaltungsgerichtshof 95/08/0335

95/08/0335Verwaltungsgerichtshof08.09.1998

Regest

Fürsorge

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0335

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den

Verfassungsgerichtshof wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der

Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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