Verwaltungsgerichtshof 95/08/0263

95/08/0263Verwaltungsgerichtshof30.09.1997

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0263

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse Aufwendungen von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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