Verwaltungsgerichtshof 95/08/0230

95/08/0230Verwaltungsgerichtshof12.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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