Verwaltungsgerichtshof 95/08/0186

95/08/0186Verwaltungsgerichtshof30.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/08/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat jedem der Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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