Verwaltungsgerichtshof 95/07/0231

95/07/0231Verwaltungsgerichtshof11.07.1996

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Spruch und Begründung Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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