Verwaltungsgerichtshof 95/07/0160

95/07/0160Verwaltungsgerichtshof21.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.