Verwaltungsgerichtshof 95/07/0118

95/07/0118Verwaltungsgerichtshof14.12.1995

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Parteiengehör Sachverständigengutachten Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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