Verwaltungsgerichtshof 95/07/0048

95/07/0048Verwaltungsgerichtshof24.10.1995

Regest

Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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