Verwaltungsgerichtshof 95/07/0042

95/07/0042Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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