Verwaltungsgerichtshof 95/07/0035

95/07/0035Verwaltungsgerichtshof21.12.1995

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/07/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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