Verwaltungsgerichtshof 95/06/0224

95/06/0224Verwaltungsgerichtshof27.06.1996

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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