Verwaltungsgerichtshof 95/06/0176

95/06/0176Verwaltungsgerichtshof14.12.1995

Regest

Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde St. Johann in Tirol vom 12. Dezember 1994 richtet, als gegenstandslos erklärt und diesbezüglich das Verfahren eingestellt.

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