Verwaltungsgerichtshof 95/06/0141

95/06/0141Verwaltungsgerichtshof23.11.1995

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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