Verwaltungsgerichtshof 95/06/0107

95/06/0107Verwaltungsgerichtshof14.09.1995

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den erst- und zweitmitbeteiligten Parteien dieses Verfahrens insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien sowie das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gemeinde wird abgewiesen.

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