Verwaltungsgerichtshof 95/06/0071

95/06/0071Verwaltungsgerichtshof14.09.1995

Regest

Mängelbehebung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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