Verwaltungsgerichtshof 95/06/0045

95/06/0045Verwaltungsgerichtshof23.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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