Verwaltungsgerichtshof 95/06/0021

95/06/0021Verwaltungsgerichtshof23.02.1995

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und Bescheinigungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/06/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1995

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Spruchteil I des angefochtenen Bescheides (Erteilung der Straßenbaubewilligung) richtet, als unbegründet abgewiesen;

2. den Beschluß gefaßt:

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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