Verwaltungsgerichtshof 95/05/0331

95/05/0331Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0331

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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