Verwaltungsgerichtshof 95/05/0309

95/05/0309Verwaltungsgerichtshof19.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0309

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- und dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.