Verwaltungsgerichtshof 95/05/0305

95/05/0305Verwaltungsgerichtshof19.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0305

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 13.695,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 38.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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