Verwaltungsgerichtshof 95/05/0247

95/05/0247Verwaltungsgerichtshof27.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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