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95/05/0226•Verwaltungsgerichtshof 95/05/0226
95/05/0226Verwaltungsgerichtshof19.12.1995
freie Beweiswürdigung Beweismittel unzuständige Behörde
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Gemeinde wird abgewiesen.
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