Verwaltungsgerichtshof 95/05/0162

95/05/0162Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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