Verwaltungsgerichtshof 95/05/0159

95/05/0159Verwaltungsgerichtshof07.11.1995

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Binnen 6 Monaten Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG Ersatzbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1995

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Gemeinde Edt bei Lambach hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 6.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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