Verwaltungsgerichtshof 95/05/0138

95/05/0138Verwaltungsgerichtshof27.02.1996

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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