Verwaltungsgerichtshof 95/05/0123

95/05/0123Verwaltungsgerichtshof07.11.1995

Regest

Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der Beschwerdeführer auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird zurückgewiesen.

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