Verwaltungsgerichtshof 95/05/0095

95/05/0095Verwaltungsgerichtshof29.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 4.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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