Verwaltungsgerichtshof 95/05/0080

95/05/0080Verwaltungsgerichtshof29.08.1995

Regest

Beglaubigung der Kanzlei Unterschrift des Genehmigenden Vervielfältigung von Ausfertigungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.08.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Gemeindeverband für Umweltschutz Bezirk Krems Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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