Verwaltungsgerichtshof 95/05/0041

95/05/0041Verwaltungsgerichtshof27.02.1996

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht Planungswesen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Parteistellung Parteienantrag Besondere Rechtsgebiete Baurecht Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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