Verwaltungsgerichtshof 95/05/0035

95/05/0035Verwaltungsgerichtshof25.06.1996

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/05/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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