Verwaltungsgerichtshof 95/04/0221

95/04/0221Verwaltungsgerichtshof28.11.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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