Verwaltungsgerichtshof 95/04/0122

95/04/0122Verwaltungsgerichtshof06.11.1995

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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