Verwaltungsgerichtshof 95/04/0111

95/04/0111Verwaltungsgerichtshof24.08.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.08.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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