Verwaltungsgerichtshof 95/04/0096

95/04/0096Verwaltungsgerichtshof06.11.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/04/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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