Verwaltungsgerichtshof 95/03/0297

95/03/0297Verwaltungsgerichtshof03.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0297

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird - im Umfang seines Spruchpunktes I. - wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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