Verwaltungsgerichtshof 95/03/0233

95/03/0233Verwaltungsgerichtshof29.05.1996

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Bewußtseinsstörung Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Tatbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0233

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.