Verwaltungsgerichtshof 95/03/0187

95/03/0187Verwaltungsgerichtshof29.11.1995

Regest

Grundsatz der Unbeschränktheit Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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