Verwaltungsgerichtshof 95/03/0085

95/03/0085Verwaltungsgerichtshof03.07.1996

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 95/03/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1996

Spruch

Die Berufung der beschwerdeführenden Parteien gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 29. Juli 1994, Zl. Ib-520-1/94, wird in Ansehung des Spruchpunktes IV abgewiesen, im übrigen aber zurückgewiesen.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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